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„New Normal“ in der Hotellerie: Ihr Weg aus der Pandemie heraus

„New Normal“: Wellness, Buffets, ja sogar Gruppenreisen und Feierlichkeiten sind nun wieder möglich fast wie vor Corona. Passen Sie Ihren Online-Vertrieb jetzt an die neue Zeit an!

Viele Corona-Regeln sind Anfang April ausgelaufen. Dazu gehört die Maskenflicht in vielen öffentlichen Bereichen, aber auch Zutrittsbeschränkungen wie 2G oder gar 2G Plus. Für Sie als Gastgeber heißt das: Sie können auch in Ihrem Betrieb wieder etwas mehr Normalität einkehren lassen, und dem Gast bei Anreise beispielsweise geradeheraus ins Gesicht blicken, ohne Mund und Nase vollständig zu bedecken – und wer freut sich denn nicht über eine herzliche Begrüßung eines lächelnden Gastgebers?

Gäste über Ende der Einschränkungen informieren

Viele Ihrer potenziellen Gäste wissen aber möglicherweise noch gar nichts von den Erleichterungen, scheuen sogar einen Hotelaufenthalt, weil sie glauben, dass damit noch Testpflichten oder ähnliches verbunden sind. DIRS21-Kundenbetreuerin Susann Hollmeyer rät Hoteliers daher dazu, unverzüglich über ihre hoteleigene Webseite über die neuen Freiheiten zu informieren. „Entfernen Sie daher die Pop-ups zu 2G oder 3G, wenn Sie dies nicht mehr einfordern.“ Denn vielerorts wurden diese Infos einmal veröffentlicht und seitdem nicht aus dem Netz herausgenommen.

Entfernen Sie 2G/3G-Hinweise.

Bewerben Sie aktiv Leistungen, die Sie pandemiebedingt in den vergangenen Monaten nicht anbieten konnten (z.B. Buffet, Wellness etc).

Machen Sie Lust auf Reisen, beispielsweise durch neue und attraktive Arrangements.

Geben Sie trotz Lockerungen ein sicheres Gefühl: Verweisen Sie dezent darauf, dass Sie weiterhin im gesamten Haus ein vorbildliches Hygiene-Konzept einhalten.

„New Normal“ – News & Möglichkeiten in der Buchungsstrecke anzeigen

Aber auch abseits von fallender Maskenpflicht und 3G-Regeln können Hoteliers bei ihren Kunden mit den wiedererlangten Freiheiten punkten. Sie als Gastgeber können vielerorts wieder aus dem Vollen schöpfen, z.B. was Buffets, Wellness oder Gruppenangebote angeht. Hollmeyers Tipp: „Informieren Sie sich zunächst, was in Ihrem Bundesland wieder erlaubt ist und zeigen Sie Ihren Gästen dann in der Buchungsmaschine, was Sie in den vergangenen zwei Jahren pandemiebedingt alles nicht anbieten konnten – sei es das legendäre Buffet, das Dampfbad oder die Party am Abend in größerer Runde.“

Corona-Lockerungen im "New Normal": Zeigen Sie ihren Gästen mit einem Pop-Up, was jetzt alles wieder möglich ist.

Das DIRS21-Cockpit bzw. DIRS21 Office bietet viele Möglichkeiten, die neue Normalität schon vorab zu kommunizieren – etwa als Pop-up auf Ihrer Webseite, in Ihrer Direktbuchungsmaschine und auch als Hinweis in der Buchungsbestätigung. „Richten Sie Ihren Online-Vertrieb jetzt proaktiv auf die Zeit nach der Pandemie aus“, sagt die DIRS21-Account Managerin Susann Hollmeyer. „Damit können Sie spürbar die Conversion auf Ihrer Webseite erhöhen, also mehr Gäste zu Direktbuchern machen.“

Falls Sie Fragen zu Gästeinformationen, Pop-ups & Co. haben, sind unsere DIRS21-Kundenbetreuer gerne behilflich. Und natürlich auch dann, wenn Sie noch Hinweise zu corona-bedingten Einschränkungen in Ihrem Buchungssystem platziert haben, die Sie nun gerne entfernen möchten.

 



Über die Autorin

Raphaela Kwidzinski DIRS21

Assistant Head of Customer Success

Raphaela Kwidzinski

eMail: raphaela.kwidzinski@dirs21.de

Telefon: +49 7153 9250 00

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